
Die folgenden Geschäftsbedingungen und die
Stadionordnung gelten im Zusammenhang mit dem
Erwerb bzw. der Nutzung einer oder mehrerer
Eintrittskarten/Zugangsberechtigungen zu den 12. IAAF Leichtathletik
Weltmeisterschaften berlin 2009™
und für alle daraus resultierenden vertraglichen Beziehungen
zwischen der BOC
2009 GmbH mit Kartenkäufern bzw. –nutzern.
§ 1 Geltungsbereich:
Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten zu den 12. IAAF Leichtathletik Weltmeisterschaften berlin 2009™ sowie der Zutritt zum Olympiastadion Berlin in der Zeit vom 15.08.2009 bis zum 23.08.2009 unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BOC 2009 GmbH sowie der aktuell gültigen Stadionordnung des Olympiastadion Berlin. Durch den Erwerb und die Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB.
Die Stadionordnung kann unter www.olympiastadion-berlin.de abgerufen werden.
§ 2 Zugang zu den Wettkämpfen, Rücknahme von Tickets
Der Aufenthalt auf dem Gelände des Olympiastadions Berlin erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht § 5 der AGB etwas besondere regelt.
Der Zugang zu den Wettkämpfen der 12. IAAF Leichtathletik Weltmeisterschaften berlin 2009™ wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder sonstigen von der BOC 2009 GmbH oder anderen hierzu Befugten ausgestellten Berechtigungsnachweis (Akkreditierung) gewährt.
Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen oder getauscht. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Veranstaltung an einen anderen Austragungsort verlegt wird, oder ausfällt.
Die BOC 2009 GmbH und ihre Partner haften nicht für auf dem Postweg verlorengegangene Tickets.>
Für den Fall eines zur Anzeige gebrachten Diebstahls stellt die BOC 2009 GmbH Ersatztickets aus. Dies ist jedoch nur bei einem entsprechenden Nachweis und nur vor Öffnung der Stadiontore am jeweiligen Veranstaltungstag möglich.
Jeder Besucher ist beim Betreten des Olympiastadions Berlin verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte bzw. Zugangsberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Sollte zum Erwerb des Tickets eine Ermäßigung in Anspruch genommen worden sein, ist die entsprechende Berechtigung ist auf Anfrage ebenfalls beim Stadioneintritt nachzuweisen.
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich beim Eintritt ins Stadion durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen (Siehe § 3) kontrollieren zu lassen. Diese Überprüfung findet durch das Abtasten der Kleidung sowie eine Taschenkontrolle statt.
Jeder Besucher ist verpflichtet, der Polizei oder dem Sicherheits- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder andere Zugangsberechtigung jederzeit bis zum Verlassen des Stadionbereiches vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
Der Missbrauch der Verwendung von Eintrittskarten bzw. Zugangsberechtigungen ist untersagt und wird sofort mit dem Entzug der jeweiligen geahndet. Als Missbrauch wird jede nicht zweckgebundene Benutzung und Verwendung angesehen.
§ 3 Verbotene Gegenstände
Aus Sicherheitszwecken ist des Besuchern untersagt folgende Gegenstände mit sich zu führen bzw. zu benutzen:
§ 4 Verhalten im Stadionbereich
Im Interesse der Sicherheit und einem geordneten und reibungslosen Ablauf der Wettkämpfe ist der Ticketinhaber verpflichtet, im Stadion den Anweisungen der BOC 2009 GmbH, des Sicherheitspersonals, der Polizei, der Feuerwehr und der Stadionverwaltung Folge zu leisten.
Im Stadionbereich ist es verboten,
Fotos und Bilder, die vom Ticketinhaber während der Wettkampftage erstellt werden, dürfen ausschließlich für nicht-gewerbliche, nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der BOC 2009 GmbH oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
§ 5 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind, wird ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
§ 6 Weiterverkauf von Tickets
Jeder Ticketerwerber darf Tickets ausschließlich für private Zwecke erwerben. Die BOC 2009 GmbH behält sich daher vor, die maximal buchbare Anzahl von Tickets zu beschränken. Dem Ticketerwerber ist untersagt die Eintrittskarten gewerblich oder für kommerzielle Zwecke zu vertreiben.
Der gewerbliche oder kommerzielle Verkauf, insbesondere über Internetauktionshäuser, ist generell untersagt und wird von der BOC 2009 GmbH mit juristischen Mitteln geahndet.
Sollten über eine Internetplattform erworbene Tickets keinen Zugang zum Stadion eröffnen, stellt die BOC 2009 GmbH für diese Tickets keine Eratztickets aus.
Der Ticketverkauf erfolgt ausschließlich über das von der BOC 2009 GmbH beauftragte Unternehmen und deren Partner. Gegen einen anderweitigen kommerziellen Ticketverkauf behält sich die BOC 2009 GmbH juristische Mittel vor.
Für den Fall eines privaten Weiterverkaufes ist es untersagt, das Ticket zu einem höheren als dem auf der Eintrittskarte ausgewiesen Preis zu veräußern.
§ 7 Verkäufer
Verkäufer ist die BOC 2009 GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Heinrich Clausen und Frank Hensel, Hanns-Braun-Str. / Adlerplatz, 14053 Berlin.
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